Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium Obsan vergleicht seit 2012 die Situation von Ärztinnen und Ärzten der Grundversorgung in der Schweiz mit anderen Ländern. Der neue Obsan-Bericht, der im Rahmen der IHP-Befragungen der amerikanischen Stiftung Commonwealth Fund entstanden ist, zeigt auf, wo bei den Schweizer Ärztinnen und Ärzten der Schuh drückt – und wo sie einzigartig sind.
Die neue Strategie setzt Schwerpunkte, die auch die Werte, Vision und Mission der SGAIM widerspiegeln: Qualität, Forschung und Innovation, Mehrwertschaffung für die SGAIM-Mitglieder, die Steigerung der Attraktivität der Allgemeinen Inneren Medizin als Fachrichtung und ein nachhaltiges Tarifwesen. Doch was steht konkret dahinter? Erfahren Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des "Primary and Hospital Care."
Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) hat an ­ihrer Delegiertenversammlung am Donnerstag, 21. November 2019 eine neue ­Strategie präsentiert und verabschieden lassen. Diese richtet sich auf ihrer Reise zum Erfolg nach einer Kompassnadel. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des "Primary and Hospital Care", wie diese aussieht.
Die zweite Delegiertenversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) im Jahr 2019 stand ganz im Zeichen neuer Gesichter: Es wurden nicht nur eine neue Leitung und neue Mitarbeitende der Geschäftsstelle, sondern auch eine neue Strategie vorgestellt.
Im Rahmen der diesjährigen Ausgabe des Salon Planète Santé in Martigny fand am Sonntag, 17. November 2019 eine Podiumsdiskussion zum Thema smarter medicine statt.

Dabei diskutierten fast 70 Besucherinnen und Besucher über den Grundsatz, dass eine Behandlung nur dann angewendet werden soll, wenn sie tatsächlich etwas bringt. Ganz nach dem Motto: Manchmal ist weniger mehr.

An der Veranstaltung sammelten Interessierte, Gesundheitsprofis, Patienten- und Konsumentenorganisationen konkrete Ideen und Massnahmen zur Vermeidung von Fehl- und Überversorgung in der Medizin – für eine hochwertige und nachhaltige medizinische Betreuung.
Erfahren Sie mehr über smarter medicine
Die akademische Fachgesellschaft (AFG) Gerontologische Pflege veröffentlicht als erste nicht-ärztliche Organisation eine «Top-5-Liste» mit fünf Empfehlungen im Umgang mit betagten Menschen. Im Unterschied zu den bisher publizierten Top-5-Listen liegt der Fokus bei den Handlungsempfehlungen der AFG Gerontologische Pflege nicht auf der Fehl- und Überversorgung, sondern auf der potenziellen Unterversorgung der Patientinnen und Patienten. Für die Umsetzung der Empfehlungen, die gemäss der Herausgeberin auf den ersten Blick selbstverständlich wirken mögen, müssen Verhaltensroutinen durchbrochen werden. So wird beispielsweise empfohlen, auf nächtliche Routinekontrollen zugunsten eines besseren Schlafverhaltens zu verzichten. Solche Veränderungen erfordern das Commitment aller Beteiligten auf allen Hierarchiestufen. Wünschenswert ist eine Diskussion der fünf Empfehlungen überall dort, wo alte Menschen Pflege benötigen.
Die SGAIM verlieh an ihrem Herbstkongress in St. Gallen den diesjährigen Teaching Award an KD Dr. med. Elisabeth Weber, stv. Chefärztin der Inneren Medizin am Stadtspital Triemli. Elisabeth Weber setzt sich seit Jahren mit Nachdruck und viel Herzblut für die Ausbildung des internistischen Nachwuchses ein und bringt auch neue Formate in die ärztliche Weiterbildung.
Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) hat heute an ihrem Herbstkongress in St. Gallen den «Teaching Award» der Fachgesellschaft verliehen. Der Preis ging dieses Jahr an KD Dr. med. Elisabeth Weber für ihre Lehr- und Ausbildungstägigkeit.
Der 3. Herbstkongress der SGAIM findet in diesem Jahr am 19. und 20. September in St. Gallen statt. Regula Capaul und Christian Häuptle präsidieren den Kongress und erklären im Interview, weshalb der Kongress unter dem Motto «Pure Medicine» läuft, auf welche Programmpunkte sie sich freuen und warum es sich auch sonst noch lohnt, den Kongress in der Ostschweiz zu besuchen.
Ärztinnen und Ärzte mit einem Praxislabor benötigen seit 2017 einen entsprechenden Fähigkeitsausweis, um Laborleistungen mit den Sozialversicherungen abzurechnen. Seit kurzem sind neue Übergangsbestimmungen dazu eingeführt worden.