AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen SGAIM

1. Präambel

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) und ihren Kundinnen oder Kunden anwendbar. Letztere akzeptieren mit Vertragsschluss resp. Bestellung diese Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der SGAIM und der Kundin oder dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SGAIM gehen anderslautenden Bedingungen des Kunden vor.

 

Es gelten weiterhin die Statuten und Reglemente der SGAIM insbesondere für die Regelung der Mitgliederbestimmungen.

2. Vertragsabschluss

Die Bestellung einer Leistung bei der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) oder von durch sie vertriebenen Produkten oder Dienstleistungen erfolgt durch die Einsendung des ausgefüllten Anmelde- oder Bestellformulars oder mit sonstiger schriftlicher Mitteilung. Mit der Bestätigung durch die SGAIM kommt der Vertrag mit der Kundin oder dem Kunden zustande.

3. Veranstaltungen

Unter Veranstaltungen versteht die SGAIM sämtliche durch die SGAIM organisierten Kongresse, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, Prüfungen, Sitzungen sowie Vernetzungsanlässe.

 

3.1 Zuweisung von Ausstellungsflächen und Aktivitäten bei einer Veranstaltung der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin

Die SGAIM weist ihren Vertragspartnern die vereinbarten Ausstellungsflächen und allfällige weitere Räume zu. Bei Ausstellern entscheidet die SGAIM abschliessend über die Zuteilung der Standflächen. Bei Platzmangel oder anderen wichtigen Gründen kann die SGAIM, in Abänderung bestätigter Bestellungen, gebuchte Flächen reduzieren. Dabei hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Anpassung der ausgestellten Rechnung auf Basis der neu zugewiesenen Fläche. Weitere Rechte können seitens des Ausstellers nicht geltend gemacht werden. Weiter kann die SGAIM die Anzahl der jeweiligen Ausstellungsstände limitieren. Die Aufnahme von Mitausstellern am Stand, also Dritten, ist nicht gestattet oder nur mit schriftlicher Genehmigung und allfälliger Kostenfolge durch die Kongressorganisation möglich. Aktivitäten während der Messe sowie Standbau und -gestaltung haben nach den Vorschriften der entsprechenden Ausstellungslokalität zu erfolgen. Die SGAIM kann jederzeit die Beseitigung von ausgestellten Objekten und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, welche übermässige Emissionen, eine Störung verursachen oder sonst wie gegen die Vorgaben der Ausstellungslokalität verstossen. Befragungen von Kongressteilnehmenden, die Verteilung von Prospekten, Mustern oder Ähnlichem sind nur auf dem eigenen Stand und nach Zustimmung der Kongressorganisation zulässig.

 

3.2 Weitere Leistungen

Die SGAIM kann bei allfälligen weiteren Leistungen wie beispielsweise Hotelreservationen auch als Vermittlerin für den Partner auftreten. Für diese zusätzlichen Dienstleistungen übernimmt die SGAIM keine Haftung. Es gelten die AGB des jeweiligen Drittanbieters.

 

3.3 Zahlungsarten und -fristen

Sofern Leistungen der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, sind die in Rechnung gestellten Preise Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind Leistungen hingegen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, handelt es sich bei den in Rechnung gestellten Preisen um Brutto-Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Vertragsunterzeichnung (oder Bestellung), zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Kundin oder der Kunde ohne Weiteres und ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die SGAIM berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die SGAIM auch bereits bestätigte Leistungen sistieren. Die fristgemässe Zahlung ist zudem unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen der SGAIM.  

 

Die SGAIM behält sich vor, die möglichen Zahlungsarten der Produkte und Dienstleistungen zu definieren.

 

3.4 Integrität und Transparenz (Offenlegung von geldwerten Leistungen)

Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze der Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (HMG / VITH) einzuhalten. Mögliche Verstösse sind der SGAIM unverzüglich anzuzeigen.

 

Der Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verpflichtet die angeschlossenen Pharmafirmen dazu, die publikationspflichtigen geldwerten Leistungen auf einer öffentlich zugänglichen schweizerischen oder internationalen Unternehmenswebsite offenzulegen. Die SGAIM stimmt der individuellen Offenlegung ihrer Partner im Sinne des Kodex ausdrücklich zu.

 

3.5 Rücktritt vom Vertrag

Grundsätzlich steht dem Partner kein Vertragsrücktrittsrecht zu. Bei Veranstaltungen steht der Kundin oder dem Kunden in Abweichung von diesem Grundsatz ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen zu: Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und es fallen die folgenden Bearbeitungsgebühren zulasten der Kundin oder des Kunden an:

  1. 50% der Vertragssumme bei mehr als 2 Monaten vor der Veranstaltung.

  2. 100% der Vertragssumme bei weniger als 2 Monaten vor der Veranstaltung.

Die SGAIM behält sich vor, bei einer nicht ausreichenden Zahl an Anmeldungen die Veranstaltung abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens der SGAIM wird die bereits gezahlte Ausstellungsgebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die SGAIM können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens SGAIM. Für die Facharztprüfung gilt ausschliesslich das entsprechende Prüfungsreglement (FacharztprüfungGuidance on the Swiss Board Examination).

4. Handelsware, Produkte und Dienstleistungen

4.1 Rückgabe und Umtausch

Die durch die SGAIM vertriebenen Handelswaren und Produkte sind generell von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Ware hat nachweislich erhebliche Mängel, die die zweckmässige Nutzung unmöglich machen. In diesen Fällen bietet die SGAIM einen entsprechenden Ersatz.

 

Die Kundin oder der Kunde hat die Handelsware und die Produkte der SGAIM umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen und diese innert 5 Tagen nach Erhalt der Handelsware/Produkte schriftlich zu melden. Danach gilt die Handelsware/das Produkt als genehmigt.

 

4.2 Eigentumsvorbehalt

Die SGAIM behält sich das Eigentum an der bei ihr bestellten Ware vor – bis zur vollständigen Bezahlung durch die Käuferin oder den Käufer.

 

4.3. Weitere Dienstleistungen

Die SGAIM bietet zusätzliche Dienstleistungen an im Bereich Qualität, Weiter- und Fortbildung, insbesondere Beratungen, Akkreditierungen von Fortbildungen oder Vergabe von Fortbildungsdiplomen. Eine weitere Dienstleistung ist die Vergabe von Preisen und Grants durch die SGAIM und in Zusammenarbeit mit Dritten.

 

Für die weiteren Dienstleistungen sowie bei Dienstleistungsangeboten von Dritten wird keine Haftung übernommen.

5. Allgemein

5.1 Reklamationen

Reklamationen können schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Reklamationen werden jederzeit entgegengenommen. Die SGAIM ist bestrebt, die Reklamationen so schnell als möglich zu bearbeiten und zu beantworten.

 

Für Beanstandungen von Handelswaren und Produkten gilt Ziff. 4.1 hiervor.

 

5.2 Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für die SGAIM ein wichtiges Anliegen, das bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen berücksichtigt wird. Die mitgliederrelevanten Daten werden vertraulich und mit grösster Diskretion behandelt. Die SGAIM verarbeitet persönliche Daten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gewünschten Zwecke genutzt. Weitere Informationen finden Sie im eigenen Reglement zum Thema Datenschutz (hier).

 

5.3 Hausordnung

Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsstandortes. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.

 

5.4 Preis- und Programmänderungen

Preis- und Programmänderungen sowie Verlegung an einen anderen Ort sind der SGAIM vorbehalten.

 

Die SGAIM hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen ersatzlos zu annullieren. Die Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte (Anmelde-/Registrations-)Gebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

 

Die SGAIM als Organisatorin von Veranstaltungen ist berechtigt, sämtliche Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Streik, höhere Gewalt, Pandemie, gesetzliche Anordnung) örtlich zu verlegen, abzusagen, zu verschieben sowie ganz oder teilweise zu unterbrechen. Bei Verlegung und Unterbruch gilt der Vertrag auch für die geänderte Dauer bzw. für den geänderten Ort als abgeschlossen, sofern der Partner nicht innert einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Muss die SGAIM als Veranstalterin auf Grund von höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete oder der zugesprochenen finanziellen Unterstützung.

 

Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von ausgeschriebenen Präsenz(-lehr-)veranstaltungen untersagt oder verunmöglicht, werden die Präsenzveranstaltungen oder Teile davon nach Möglichkeit als Online(-lehr-)veranstaltungen durchgeführt oder verschoben.

 

5.5 Versicherung

Die SGAIM übernimmt u. a. keine Haftung für jegliche Schäden wie z. B. Unfall, Verlust und Diebstahl während Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden/Kundinnen und Kunden.

 

Weder die SGAIM noch die Kongress- oder Veranstaltungsorganisation haftet für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Aussteller sowie Kundinnen und Kunden tragen die volle Verantwortung für ihr Eigentum und die ihnen überlassenen Flächen. Die Versicherung ist Sache der Kundinnen und Kunden. Jegliche Versicherungen, welche obligatorisch sind, sowie die damit verbunden Kosten sind Sache des Ausstellers/Kundinnen und Kunden.

 

5.6 Rechteübertragung für Bildmaterial

Foto- und Bildaufnahmen, die von Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der SGAIM erstellt werden, können durch die SGAIM ohne Vergütungsansprüche für Werbezwecke genutzt werden. Die SGAIM darf das produzierte Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch Dritte, die mit dem Einverständnis der SGAIM handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch verwenden. Einzelpersonen, die nicht abgebildet werden möchten, müssen dieses zum Aufnahmezeitpunkt äussern.

 

5.7 Wettbewerbe, Verlosungen etc.

Teilnahmeberechtigt zu Wettbewerben, Verlosungen etc. ist die jeweils definierte Zielgruppe (in der Regel Mitglieder). Die Teilnahme ist nur in eigenem Namen möglich. Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer darf nur einmal an jedem Wettbewerb/jeder Verlosung etc. teilnehmen. Bei Betrugs- oder Manipulationsverdacht behält sich die SGAIM das Recht vor, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer vom Wettbewerb, der Verlosung etc. auszuschliessen. Die SGAIM benachrichtigt die Person(en), die gewonnen hat oder haben.

 

Die Haftung der SGAIM und der Rechtsweg im Zusammenhang mit Wettbewerben, Verlosungen etc. sind ausgeschlossen.

6. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die SGAIM behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für jede Bestellung gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der SGAIM-Webseite (AGB) publiziert.

7. Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

 

Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin SGAIM

 

Stand vom 29.09.2023