Wichtige Mitteilung an alle Ärztinnen und Ärzte, welche Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen.
Ab 1.1.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, welche im Besitz eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind. Gemäss Übergangbestimmung können Ärztinnen und Ärzte, welche nachweislich während mindestens 2 Jahren - vor der Einführung des Obligatoriums am 1.1.2017 - Laborleistungen in seinem Praxislabor durchgeführt und an den obligatorischen Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle teilgenommen haben bis zum 31.12.2017 den FAPL nach Übergangsbestimmung beantragen.
Ab 1.1.2018 müssen obligatorisch alle Ärztinnen und Ärzte, welche keinen FAPL besitzen, die komplette Weiterbildung absolvieren, um die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor mit den Versicherungen abrechnen zu können.
Eine interne Arbeitsgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) diagnostiziert für ihren Fachbereich ein gravierendes Nachwuchsproblem. Es bestehe dringender Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen, stellt die Arbeitsgruppe fest. Sie macht fünf konkrete Empfehlungen, wie eine berufliche Laufbahn in der Allgemeinen Inneren Medizin attraktiver gemacht werden soll.
Die Delegierten der SGAIM haben an ihrer Versammlung vom 30. November 2017 in Bern den Bericht und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die Umsetzung von gezielten Massnahmen zur Nachwuchsförderung beschlossen.
Vernehmlassung der SGAIM und ICKS zum Thema «Spezialisierung und Spitalorganisation»
Eine Themengruppe der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» hat sich im Auftrag von BAG und H+ mit der zunehmenden Spezialisierung in der Humanmedizin aus Sicht der Spitalorganisation beschäftigt. Auf Grundlage einer Studie hat die Themengruppe vier Empfehlungen erarbeitet, welche den medizinischen Fachgesellschaften nun zu einem Realitäts-Check vorgelegt wurden. Die SGAIM und die Vereinigung der internistischen Chef- und Kaderärzte (ICKS) hat sich eingehend mit dem Fragebogen befasst und eine umfangreiche, gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die beiden Organisationen verlangen zudem, dass sie bei der Umsetzung der Empfehlungen einbezogen werden.
«Die Nachwuchsförderung heute steht aber vor verschiedenen sozioökonomischen Herausforderungen, welche die Sache komplizierter machen: Kostendruck, der Wunsch nach Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder die Schwierigkeit, reduzierte Pensen zu ermöglichen. Die Berufsmodelle von gestern entsprechen nicht mehr den Vorstellungen von jungen Ärztinnen und Ärzten. Und die Generation der Baby-Boomer wird in den nächsten 15 Jahren die Pensionierung antreten und eine grosse Lücke hinterlassen. Dadurch wird eine noch nie dagewesene Konkurrenz der Weiterbildungsstätten und Fachrichtungen um Nachwuchs entstehen. Umso bedeutender ist es, der jungen Generation qualitativ hochstehende Weiterbildung und attraktive Karrieren anbieten zu können.»
Editorial von Ewelina Biskup und Jerôme Gauthey (Co-Präsidium der Swiss Young Internists) in der Zeitschrift Primary and Hospital Care vom 08.11.2017.
Je mehr Medikamente jemand braucht, desto schwieriger wird es für Patienten, Angehörige und das Behandlungsteam, den Überblick zu behalten und keine Fehler zu machen. Besonders risikoreich sind dabei Übergänge in der Behandlung. Werden an diesen Übergängen systematische Checks durchgeführt, reduziert dies Medikationsfehler. Um diese wichtige Sicherheitsmassnahme nun in der Schweiz weiter zu verbreiten, lanciert Patientensicherheit Schweiz eine Stakeholder-Erklärung, die wichtige Rahmenbedingungen für den Medikationsabgleich beschreibt. Bis heute haben bereits über 30 Organisationen und Fachpersonen - darunter auch die SGAIM - offiziell entschieden, die Charta zu unterstützen und mitzuunterzeichnen.
Am ersten Herbstkongress der SGAIM am 14./15.09.2017 in Bern nahmen über 500 Interessierte an den Vorträgen, Seminaren und Workshops teil. Der SGAIM-Fotograf hat während den Veranstaltungen, in der Industrieausstellung, am Gesellschaftsabend und am Kongresslauf ein paar Aufnahmen gemacht.
Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) hat heute an ihrem Herbstkongress in Bern erstmals «Teaching Awards» verliehen. Die Preise gingen an den Zürcher Hausarzt Daniel Oertle und an das Duo Matteo Monti und David Gachoud vom Universitätsspital Lausanne.
Interview mit dem Zürcher Lehr- und Hausarzt Daniel Oertle, welcher am Herbstkongress der SGAIM für seine langjährige Lehrtätigkeit mit dem «Teaching Award 2017» ausgezeichnet wurde.
Lehre und Forschung in der Hausarztmedizin sind darauf angewiesen, dass sich Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz auf verschiedene Weise dafür engagieren. Die Institute für Hausarztmedizin möchten deshalb im Rahmen des Herbstkongresses der SGAIM die konkreten Möglichkeiten für dieses Engagement aufzeigen. Weiter wollen sie sichtbar machen, wie viele Ärzte sich bereits jetzt schon für die Weiterentwicklung der Hausarztmedizin einsetzen. Das soll neue Kolleg/-innen zur Mitarbeit motivieren.