Im Editorial der Dezember-Ausgabe unseres Vereinsorgan "Primary and Hospital Care" (PHC) ziehen Co-Präsidentin Dr. med. Regula Capaul und Co-Präsident Prof. Dr. med. Drahomir Aujesky eine Bilanz zur Fusion der Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) und der Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) zur schweizweit grössten Fachgesellschaft, der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) vor fünf Jahren.
Die Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) wählten an der 9. Versammlung Prof. Dr. med. Pierre-Yves Rodondi, Hausarzt und Professor für Hausarztmedizin an der Universität Fribourg, zum Vorstandsmitglied. Er wird ab Januar 2021 insbesondere seine Expertise im Bereich Medical Education im Vorstand der grössten medizinischen Fachgesellschaft einbringen. Er folgt auf Dr. med. Franziska Zogg, Hausärztin und langjähriges Vorstandsmitglied der SGAIM und der Vorgänger-Fachgesellschaft SGAM.
SGAIM beteiligt sich an der Vernehmlassung KVG-Änderung Paket 2
Die SGAIM hat sich an der Vernehmlassung «Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» beteiligt. Die Vernehmlassungsantwortder SGAIM wurde auf der Basis der Vernehmlassungsantworten von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz sowiemedswiss.net (MSN) erarbeitet.
Da Dr. med. Franziska Zogg aus dem Vorstand der SGAIM per Ende Jahr zurücktritt, wählten die Delegierten an der gestrigen Versammlung einen Nachfolger: Prof. Dr. med. Pierre-Yves Rodondi, Hausarzt und Professor für Family Medicine an der Universität Fribourg, wird ab Januar 2021 insbesondere seine Expertise im Bereich Medical Education im SGAIM-Vorstand einbringen. Franziska Zogg hat seit der Gründung der SGAIM und bereits im Vorstand der SGAM viele Jahre wertvolle Arbeit geleistet. Ihre Verdienste werden zu einem späteren Zeitpunkt feierlich gewürdigt.
Im Interview mit der SGAIM erzählt Sven Streit, Präsident der SGAIM-Kommission für Nachwuchsförderung und Professor für Hausarztmedizin der Universität Bern, was er jungen sowie bereits etablierten Ärztinnen und Ärzten auf den Weg geben möchte und mit welchen Herausforderungen junge Fachärztinnen und -ärzte der Allgemeinen Inneren Medizin heute konfrontiert sind. Lesen Sie das ganze Interview in der aktuellen Ausgabe des «Primary and Hospital Care».
Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) und der Verein Internistischer Chef- und Kaderärzte (ICKS) nimmt Stellung zu den kürzlich erfolgten Kündigungen/Freistellungen zweier verdienter Chefärzte der Spitäler Uster und Bülach. Die Art und Weise der Kündigungen sorgen allgemein für Unverständnis und Empörung. Lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ).
Registrierten Mitglieder der Jungen Haus- und KinderärztInnen Schweiz (JHaS) sowie der Swiss Young Internists (SYI) profitieren bis ein Jahr nach der Erlangung des Facharzttitels Anspruch auf eine Gratismitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM).
Konkret gelten folgende Regeln:
An der diesjährigen Generalversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) berichtete der Vorstand über seine Tätigkeit. Mehr dazu in der Oktober-Ausgabe des "Primary and Hospital Care" (PHC).
Vom 17. bis 18. September 2020 besuchten rund 700 Hausärztinnen und Spitalinternisten den 4. Herbstkongress der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) in Lugano. Aufgrund des Coronavirus wurde der Kongress unter der Einhaltung eines umfassenden Schutzkonzepts durchgeführt. Impressionen eines erfolgreichen Anlasses im Vereinsorgan Primary and Hospital Care (PHC).
Beteiligung an Vernehmlassung zur Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen
Die SGAIM hat sich an der Vernehmlassung "Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen sowie zur Änderung der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich" beteiligt. Die Verordnung ist aus Sicht der SGAIM eine gute Gratwanderung zwischen verbindlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten / der Bevölkerung und andererseits der Möglichkeit, sich rasch an die dynamischen Entwicklungen auf diesem Gebiet anpassen zu können.